Das politische System der BRD

Die Funktion und Zusammensetzung des Bundesrates

Der BundesratDer Bundesrat ist ein Organ der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Durch den Bundesrat können die einzelnen Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mitwirken. Sie haben zudem die Möglichkeit, auch bei Angelegenheiten der Europäischen Union mitzusprechen. So finden auch die Interessen der Länder innerhalb der politischen Willensbildung des gesamten Staates Berücksichtigung.

Die politische Funktion des Bundesrates

Der Bundesrat wirkt regulierend auf die aktive Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland ein. Im Fokus der Arbeit des Bundesrates liegt vor allem die Bewältigung von Verwaltungsproblemen. Ein reibungsloser Ablauf administrativer Aufgabenstellungen innerhalb der Bundesrepublik ist die Aufgabe, sodass oftmals Beschlüsse gefasst werden, die einen solchen gewährleisten sollen. Dabei müssen bestehende Regelungen geprüft und gegebenenfalls geändert werden. Trotzdem stehen hier das sinnvolle Ändern und das Bewahren von bereits Erprobtem und Bewährtem im Vordergrund, sodass auch immer verglichen wird, ob ein neu vorgeschlagener Gesetzesentwurf auch mit den bestehenden Rechtsvorschriften konform ist.
Der Bundesrat ist kein Erfüllungsgehilfe regierender Parteien, was nicht nur daran liegt, dass seit 1969 keine Regierungskoalition eine Mehrheit im Bundesrat hatte. Auch das Selbstverständnis des Bundesrates macht ihn gegenüber parteipolitisch motivierten Zielsetzungen unempfindlich, was sich auch in der verwaltungsmäßigen Betrachtung der politischen Auseinandersetzung äußert. Der Bundesrat korrigiert und konserviert, indem er die politische Debatte und das staatliche Handeln anregt. Zu seinen Mitteln gehören gelegentliche Grundsatzdebatten, Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren sowie Gesetzesinitiativen.

Die Stimmverteilung im Bundesrat

Der Bundesrat wird von Vertretern aus allen Bundesländern gebildet. Dabei hat jedes Bundesland, abhängig von seiner Einwohnerzahl, eine bestimmte Anzahl an Stimmen. Die Verteilung der Stimmen wird durch einige Bestimmungen geregelt. So hat jedes Land im Mindesten 3 Stimmen. Länder mit mehr als 2 Millionen Einwohnern haben grundsätzlich immer 4 Stimmen und Länder mit mehr als 6 Millionen Einwohnern immer 5 Stimmen. Ab einer Einwohnerzahl von 7 Millionen erhalten Länder 6 Stimmen im Bundesrat. Demnach haben Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit den meisten Einwohnern auch die meisten Stimmen im Bundesrat, nämlich 6 Stimmen. Danach folgt Hessen mit 5 Stimmen. 4 Stimmen haben jeweils Brandenburg, Berlin, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein. Mit 3 Stimmen sind Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen und das Saarland die Schlusslichter.

Die Verteilung der Einwohnerzahl ist also das entscheidende Kriterium für die Stimmverteilung im Bundesrat. Bis jetzt wurde die Verteilung der Stimmen nur einmal geändert, nämlich als 1996, als festgestellt wurde, dass Hessen über 6 Millionen Einwohner hatte und daher 5 Stimmen im Bundesrat bekommen musste. Dadurch ergibt sich, dass momentan 69 Mitglieder im Bundesrat stimmberechtigt sind. Beschlussfähig ist der Bundesrat bei einer absoluten Mehrheit von momentan 35 Stimmen. Änderungen des Grundgesetzes dürfen aber erst vorgenommen werden, wenn mindestens zwei Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder, momentan also 49, ihr ‘Ja’ abgeben. Die Landesregierung der Länder bestimmt die Mitglieder des Bundesrates. In der Regel sind dies die Regierungschefs der Länder sowie bestimmte Minister bzw. deren Stellvertreter. Oftmals rücken aber auch, aufgrund der Funktion des Bundesrates, Landesbeamte an die Stelle der Minister. Das Amt des Bundesratspräsidenten wird immer für ein Jahr vergeben. Dabei wird eine festgesetzte Reihenfolge eingehalten. Der Bundesratspräsident ist außerdem auch der Vertreter des Bundespräsidenten.

Verteilung der Parteien im Bundesrat

Aufgrund der Stimmverteilung ergibt sich auch die Stärke der unterschiedlichen Parteien und Koalitionen im Bundesrat. Die Regierungskoalitionen CDU/CSU und FDP besitzen in den Ländern insgesamt 25 Stimmen für den Bundesrat. Damit hat die Bundesregierung keine Mehrheit im Bundesrat. Auf neutrale Koalitionen, wie die CDU mit der SPD, entfallen 11 Stimmen, die Koalition der FDP mit den Grünen im Saarland, hat 3 Stimmen. Die Opposition erhält – in unterschiedlichen Koalitionen – insgesamt 30 Stimmen.

Picture: Stefan Baum – Fotolia

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