Wie setzt sich der Bundestag zusammen?
Der Bundestag ist eines der Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland und hat seinen Sitz im Reichstagsgebäude in Berlin. Er kann auch als Parlament bezeichnet werden und wird – als einziger Teil der Regierung – direkt von den Bürgern gewählt. Diese Wahlen finden alle vier Jahre bundesweit zum gleichen Zeitpunkt statt. Die letzte Wahl fand am 27. September 2009 statt, damit ist eine Neuwahl für das Jahr 2013 angesetzt.
Was tut der Bundestag?
Der Bundestag hat verschiedene Aufgaben. Zunächst besteht die “Gesetzgebungsfunktion”, die sich vor allem auf bundesweit geltende Gesetze bezieht. Teilweise mit Hilfe des Bundesrates werden gegebenenfalls das Grundgesetz und die Verfassung geändert, außerdem werden Gesetze verschiedener Art verabschiedet. Außerdem ist der Bundestag für internationale Verträge und den Bundeshaushalt, also die Finanzen der Bundesrepublik, zuständig. Nach der Wahl durch die Bevölkerung legt der Bundestag außerdem einen Bundeskanzler oder eine Bundeskanzlerin durch eine Wahl fest und wirkt bei der Entscheidung zu anderen Amtsvergaben mit. Der Bundestag hat gegenüber der Bevölkerung eine informierende Funktion und vertritt diese gleichzeitig auch.
Wie setzt sich der Bundestag zusammen?
Durch die sich alle vier Jahre wiederholenden Bundestagswahlen werden die Mitglieder beziehungsweise die Mitgliedsparteien des Bundestags gewählt. Die Vergabe der gesetzlich vorgeschriebenen 598 Sitze erfolgt hier in einer Verhältniswahl nach der Menge an Stimmen, welche eine Partei bekommen hat. Durch Überhangmandate, eine Situation bei der eine Partei durch Erststimmen mehr Sitze im Bundestag bekommt, als ihr aufgrund ihrer Menge an Zweitstimmen eigentlich zustehen würde, kann sich die Zahl der Sitze deutlich erhöhen. In der aktuellen Legislaturperiode gab es zunächst 622, mittlerweile 620 Sitze.
Im Bundestag ist die Partei mit den meisten Sitzen die regierende Partei. Allerdings muss eine bestimmte Mehrheit erreicht werden, damit eine Partei allein regierungsfähig ist, sonst werden Koalitionen gebildet. Ein Beispiel ist der aktuelle, siebzehnte Bundestag, wo die Bildung einer Mehrheit nur durch die Koalition von CDU/CSU mit der FDP möglich war. In der Geschichte der Bundesrepublik gab es außerdem Legislaturperioden, in denen eine sogenannte große Koalition regierende Partei war. Eine große Koalition ist der Zusammenschluss der beiden größten Parteien im Bundestag, der CDU/CSU und der SPD.
Nach seiner Wahl ist der Bundestag für den Einsatz eines Bundeskanzlers, eines Bundespräsidenten und eines Bundestagspräsidenten, dem Vorsitzenden des Bundestages, zuständig. Dies geschieht ebenfalls durch eine Wahl, im Fall des Bundespräsidenten in einem Kommitee, welches zur Hälfte aus Mitgliedern des Bundestages, zur Hälfte aus Abgesandten der einzelnen Bundesländer besteht.
Der Bundespräsident muss vor dem Bundeskanzler gewählt werden, da dieser den Bundeskanzler vorschlägt und den Vorsitz bei weiteren Versammlungen führt. Meist steht aufgrund der Parteizugehörigkeit des Bundespräsidenten sehr schnell ein Kandidat für die Position des Bundeskanzlers fest. Der Bundestagspräsident wird von allen Bundestagsabgeordneten in einer Versammlung gewählt, nominiert werden können nur Bundestagsmitglieder.
Wie setzt sich der aktuelle Bundestag zusammen?
Der im Jahr 2009 gewählte Bundestag mit dem Vorsitzenden Norbert Lammert (CDU) wählte Angela Merkel als Bundeskanzlerin und Christian Wulff als Bundespräsidenten. Die Abgeordneten sind Mitglieder von fünf verschiedenen Parteien, wobei die CDU/CSU mit der FDP die Mehrheit innehält. Außerdem befinden sich die SPD, die Grüne und die Linke unter den Mitgliedern.
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