Das politische System der BRD

Wie funktioniert die Bundestagswahl in Deutschland?

Die BundestagswahlDie Bundestagswahl dient, entgegen einiger Annahmen, nicht der Wahl eines Bundeskanzlers, sondern ist eine Verhältniswahl, in der Parteien in den Bundestag gewählt werden. Um direkt als Bundestagsabgeordneter kandidieren zu können ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich. In den meisten Fällen sind die Kandidaten für die sogenannte Erststimme (die direkte Stimme) auch Mitglied einer Partei, dies ist allerdings keine Voraussetzung, um für das Amt gewählt werden zu können. Direkt wählbare Kandidaten gibt es für jeden der 299 Wahlkreise Deutschlands und eine Stimmenmehrheit garantiert den Einzug in den Bundestag. Neben der Erststimme muss jeder Staatsbürger bei der Wahl ebenfalls eine Zweitstimme abgeben. Diese wählt nicht direkt eine Person, sondern eine Partei in den Bundestag.

Die Fünf-Prozent-Hürde

Bei Vergabe der Zweitstimmen bedeutet die Stimmenmehrheit nicht wie bei der Erststimme den automatischen Einzug in den Bundestag, da auch die sogenannte Fünf-Prozent-Hürde überwunden werden muss. Eine Partei muss also mindestens fünf Prozent aller Stimmen haben, um überhaupt Abgeordnete in den Bundestag schicken zu können. Natürlich ist es theoretisch möglich, dass eine Partei in einem Wahlkreis zwar die Stimmenmehrheit innehält, allerdings nicht mehr als fünf Prozent der Stimmen bekommt und somit nicht in den Bundestag einziehen darf. Dieser Sachverhalt ist allerdings sehr unwahrscheinlich. Außerdem können auch Parteien, die die Wahl nicht gewonnen haben Abgeordnete in den Bundestag schicken, sofern sie mehr als fünf Prozent aller Stimmen erhalten haben. Die Menge der Abgeordneten, die eine einzelne Partei entsenden darf hängt von ihrer Gesamtanzahl an Stimmen im Vergleich zu anderen Parteien ab.

Vorbereitung einer Wahl

Im Vorfeld der Bundestagswahl wird an alle wahlberechtigten Bürger eine Wahlbenachrichtigung per Post geschickt. Wahlberechtigt sind in diesem Fall alle volljährigen Deutschen, die seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik leben oder seit 1949 mindestens 3 Monate dort gelebt haben. Dieses Wahlrecht kann in Ausnahmefällen einer einzelnen Person oder Personengruppe allerdings auch entzogen werden. Zusätzlich zu den Wahlbenachrichtigungen erhält auch eine geringere Anzahl an Bürgern eine Benachrichtigung, dass sie als ehrenamtliche Wahlhelfer benötigt werden. Diese Gruppe händigt in Wahllokalen die Stimmzettel aus, überwacht den Wahlvorgang und zählt am Ende des Tages die Stimmen ihres Bezirkes aus.

Wie funktioniert die Bundestagswahl in Deutschland?

Die gebräuchlichste Art zu wählen ist durch das Erscheinen in einem Wahllokal. Diese sind häufig in Schulgebäuden aufgebaut und es wird nach Bezirken in verschiedenen Räumen gewählt. Man erhält Wahlzettel und gibt in einer Kabine die erforderlichen Stimmen ab. Die Wahlzettel werden bei Verlassen des Wahllokals in eine Urne geworfen. Eine andere Art zu wählen ist per Briefwahl. Dieses Verfahren muss im Vorfeld beantragt werden – dann kann der betroffene Bürger seine Stimmen nach Erhalt der Unterlagen per Post abgeben. Dieses Verfahren wird zum Beispiel von im Ausland lebenden Deutschen genutzt, aber auch von Menschen, die am Wahltag arbeiten müssen oder aufgrund von körperlichen Beeinträchtigungen nicht im Wahllokal erscheinen können. Außerdem gibt es bei jeder Wahl auch eine Anzahl von Staatsbürgern, die aus eigener Entscheidung nicht an der Wahl teilnehmen.

Bildquelle: shockfactor – Fotolia

Nichts gefunden:

Kommentar absenden