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Die ehemaligen Bundeskanzler der BRD
Konrad Adenauer wurde am 05.01.1876 in Köln geboren. Er gehörte der CDU an und trat sein Amt als erster Bundeskanzler der Bundesrepublik im Jahre 1949 an, welches er bis 1963 innehatte. Unter seiner Regierungszeit waren in den Ministerien noch viele ehemalige Nationalsozialisten tätig. Aus heutiger Sicht des Außenministeriums bestimmten sie einen 70 prozentigen Anteil in den Ministerien. Adenauer starb am 19.04.1967.
Die Gründung der BRD
Nach der bedingungslosen Kapitulation am Ende des zweiten Weltkriegs stand die Zukunft des Landes zur Debatte. Die Siegermächte, bestehend aus den Westalliierten (Frankreich, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich) und der Sowjetunion, teilten in einer Konferenz das Land unter sich auf, wobei zunächst nur drei der vier Siegermächte einen Teil Deutschlands erhielten. Frankreich wurde zunächst nicht an der Aufteilung Deutschlands beteiligt.
Die Funktion und Zusammensetzung des Bundesrates
Der Bundesrat ist ein Organ der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Durch den Bundesrat können die einzelnen Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mitwirken. Sie haben zudem die Möglichkeit, auch bei Angelegenheiten der Europäischen Union mitzusprechen. So finden auch die Interessen der Länder innerhalb der politischen Willensbildung des gesamten Staates Berücksichtigung.
Wie funktioniert die Bundestagswahl in Deutschland?
Die Bundestagswahl dient, entgegen einiger Annahmen, nicht der Wahl eines Bundeskanzlers, sondern ist eine Verhältniswahl, in der Parteien in den Bundestag gewählt werden. Um direkt als Bundestagsabgeordneter kandidieren zu können ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich. In den meisten Fällen sind die Kandidaten für die sogenannte Erststimme (die direkte Stimme) auch Mitglied einer Partei, dies ist allerdings keine Voraussetzung, um für das Amt gewählt werden zu können. Direkt wählbare Kandidaten gibt es für jeden der 299 Wahlkreise Deutschlands und eine Stimmenmehrheit garantiert den Einzug in den Bundestag. Neben der Erststimme muss jeder Staatsbürger bei der Wahl ebenfalls eine Zweitstimme abgeben. Diese wählt nicht direkt eine Person, sondern eine Partei in den Bundestag.
Wie setzt sich der Bundestag zusammen?
Der Bundestag ist eines der Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland und hat seinen Sitz im Reichstagsgebäude in Berlin. Er kann auch als Parlament bezeichnet werden und wird – als einziger Teil der Regierung – direkt von den Bürgern gewählt. Diese Wahlen finden alle vier Jahre bundesweit zum gleichen Zeitpunkt statt. Die letzte Wahl fand am 27. September 2009 statt, damit ist eine Neuwahl für das Jahr 2013 angesetzt.